Service
Transparenz
Viele
Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Wie arbeiten Abgeordnete
und wieviel verdienen sie? Welche Amtsausstattung erhalten die
Abgeordneten? Was ist mit Nebentätigkeiten und Nebenverdiensten? Antworten auf
diese Fragen finden Sie
hier.
Das Altonaer Büro von Olaf Scholz
Das Wahlkreisbüro von Olaf Scholz ist Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger aus Hamburg-Altona Andreas Meier, Svenja Zell, Nadine Hak und Marie Dubois sind Ihre kompetenten und hilfsbereiten Ansprechpartner in Hamburg-Altona, für ihre Sorgen und Nöte, für Anregungen und Kritik. mehr
Berlinreise
Mehrmals im Jahr können interessierte Menschen aus dem Wahlkreis Hamburg-Altona auf Einladung des Abgeordneten nach Berlin mitfahren. mehr
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm
Im Rahmen des "Parlamentarischen Patenschafts-Programmes" von Deutschem Bundestag und US-Kongress wird Schülerinnen und Schülern und jungen Berufstätigen ein einjähriger Stipendien-Aufenthalt in den USA ermöglicht. Jedes Jahr hat ein junger Mensch aus Hamburg-Altona teilgenommen. Auch weiterhin ist der Abgeordnete "Pate" dieses Programms - denn der interkulturelle Austausch ist wichtiger denn je. mehr
Praktikum
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, im Wahlkreisbüro in Hamburg-Altona ein Praktikum zu absolvieren. Die Vergabe von Praktikumsplätzen steht im Zusammenhang mit einer Aus- bzw. Weiterbildung. Daher ist Voraussetzung für ein Praktikum, dass es im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung absolviert wird. Nach einer abgeschlossenen Berufs- oder Hochschulausbildung ist kein Praktikum möglich. Für die Praktikantinnen und Praktikanten im Wahlkreisbüro gelten die Regeln des Deutschen Bundestages. Bei Interesse an einem Praktikum verwenden Sie bitte das Formular unter Kontakt.
Olaf Scholz setzt sich nicht nur bei den eigenen Praktikanten, sondern auch politisch für faire Praktikumsbedingungen ein. Viel zu häufig werden fertig ausgebildete Jugendliche nach ihrer Berufsausbildung oder dem Studium als Scheinpraktikanten zu Niedrigslöhnen oder ohne Bezahlung beschäftigt. Zum Schutz dieser Scheinpraktikanten hat Olaf Scholz vorgeschlagen, dass in § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine gesetzliche Klarstellung erfolgen soll, dass solche Scheinpraktikanten die übliche Vergütung eines Arbeitnehmers beanspruchen können. Ihnen soll durch Beweiserleichterungen die Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche erleichtert werden und diese Vergütungsansprüche sollen, wie alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, erst nach drei Jahren verjähren. Schließlich soll im Interesse der Rechtsklarheit für Praktikantenverträge zwingend das Schriftformerfordernis (Vertragsniederschrift) eingeführt werden.
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