29.01.2010
SPD-Hamburg unternimmt alles zur schnellen Aufklärung
Zu der im Zusammenhang mit den gefälschten Aktenvermerken gestellten
Strafanzeige, erklärt der SPD-Landesvorsitzende Olaf Scholz:
1. Die Hamburger SPD unternimmt alles, damit schnell aufgeklärt wird, wer zum Nachteil der Abgeordneten Dr. Petersen und Böwer Urkunden gefälscht hat, die die Behauptung belegen sollten, dass sie ein SPD-Mitglied bei Behörden angezeigt hätten.
2. Die auf dem Landesparteitag vom 06.11.2009 bestellte Parteiführung hat, nachdem die Existenz gefälschter Urkunden bekannt wurde, sofort begonnen, alle nur denkbaren Informationen zusammenzutragen. Sie hat den angesehenen und erfahrenen Strafverteidiger Kury beauftragt, auf der Grundlage der Informationen eine Strafanzeige zu erstellen und der Staatsanwaltschaft alle Anhaltspunkte mitzuteilen, die die Anklagebehörde für die Ermittlung des Täters benötigt. Die Strafanzeige ist bereits am 20.11.2009 erfolgt. Darüber wurde die Öffentlichkeit gleichzeitig informiert. Schneller und rückhaltloser kann man nicht handeln.
3. Nach der Erstellung der Strafanzeige ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Sie entscheidet, wann wer welche Informationen erhält. Die folgerichtige Konsequenz ist, dass die SPD das Gesetz streng befolgt. Bis zur Überführung und Verurteilung des Täters kann die SPD Hamburg daher auch weiterhin nur der Hamburger Justiz Auskünfte geben; auch um die Untersuchung nicht zu gefährden.
4. Klar war für die SPD immer, dass früher oder später alle Informationen aus der von der SPD gestellten Strafanzeige allgemein bekannt werden. So haben die Abgeordneten Dr. Petersen und Böwer das Recht, Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen. So ist es geschehen. Auch einem Beschuldigten steht, sobald die Staatsanwaltschaft ihm Akteneinsicht gewährt, die Kenntnis der Anzeige zur Verfügung. Und die Öffentlichkeit wäre spätestens im Rahmen eines Strafverfahrens mit allen Details konfrontiert worden. Der Vorwurf, Informationen aus der Anzeige hätten zurückgehalten werden sollen, ist daher abwegig, vor allem aber ehrenrührig.
5. Allerdings steht jetzt schon fest, dass die ungesetzliche Weitergabe vieler Details aus der Strafanzeige der SPD die Überführung des Täters und die Arbeit der Staatsanwaltschaft erheblich erschweren. So kann der Täter sein Wissen zum Verdunkeln nutzen. Wir hoffen sehr, dass das Durchstechen des Anzeigeninhaltes nicht die Verurteilung des Täters verhindert.
6. Auch die frühere Parteiführung der Hamburger SPD hat sich bemüht, jeden Rufschaden der Abgeordneten Dr. Petersen und Böwer zu verhindern. Das Vorgehen entsprach auch den gesetzlichen Geboten, wie Rechtsanwalt Kury bereits dargestellt hat: "Wer Verleumdungen oder üble Nachreden selbst weitergibt, beteiligt sich dann, wenn er den Wahrheitsbeweis nicht führen kann, an einer sog. Kettenverleumdung bzw. Ketten-üblen-Nachrede. Das ist gesetzlich untersagt. Die Landesgeschäftsführerin Karin Timmermann und der frühere Landesvorsitzende Ingo Egloff verhielten sich tadellos und rechtstreu, als sie sich die Weitergabe jeder die Herren Dr. Petersen und Böwer gemeinsam benachteiligenden bösartigen Verdächtigungen versagten." Und es war dann offensichtlich auch der Täter selbst, der sich an Journalisten wandte und die glücklicherweise vereitelte Veröffentlichung zu bewirken suchte.
7. Schon jetzt steht fest: Sobald der Täter - mit den der SPD nicht zu Gebote stehenden Mitteln der Staatsanwaltschaft und des Gerichts - überführt ist, wird er aus der SPD ausgeschlossen.


