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Stadtteilgespräch in Lurup

Mittwoch, 22. September, 19.30 Uhr, Stadtteilhaus Lurup, Böverstland 38

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28.01.2010

 

Ein Postmindestlohn ist möglich und nötig


Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Postmindestlohn erklärt Olaf Scholz:

 

"Nach jeweils unterschiedlichen Entscheidungen dreier Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der auf alter Rechtsgrundlage festgesetzte Postmindestlohn die Kläger in ihren Rechten verletzt, aber sich dabei lediglich auf die nicht ausreichende schriftliche Beteiligung der klagenden Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände bezogen.

 

Damit steht fest: Ein Postmindestlohn ist möglich - insbesondere auf der unterdessen modernisierten Grundlage des Entsendegesetzes. Ein Postmindestlohn ist auch nötig, weil sonst unzählige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für unakzeptabel schlechte Löhne arbeiten müssten.

 

Der aktuelle Tarifvertrag über den Postmindestlohn ist zeitlich befristet und deshalb auch ohne das Urteil nur noch wenige Wochen wirksam. Die Tarifparteien des Postmindestlohnes sollten deshalb möglichst bald neu einen Anschluss-Tarifvertrag abschließen und die Regierung den dann verbindlich werden lassen. Niemand kann sich legitim auf das Urteil berufen, um in seinem Namen die ohnehin geringen Löhne der Briefzusteller weiter zu drücken."

 



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