Die Bezüge des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg regelt §12 Senatsgesetz vom 18. Februar 1971: Amtsbezüge und andere Leistungen.

 

Der Erste Bürgermeister erhält wie die Mitglieder des Senats ein Amtsgehalt in Höhe von 123% des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11.

 

Die Besoldung B 11 beträgt laut Hamburgischem Besoldungsgesetz Anlage VI, 2 11.038,89 Euro.  123% davon sind also 13.577,83 Euro.

 

Außerdem erhält der Erste Bürgermeister einen Familienzuschlag: B11 wird dabei wie alle Besoldungsgruppen behandelt, dies sind laut Hamburgischem Besoldungsgesetz Anlage VII: 111,83 Euro.

 

Neben den Amtsbezügen erhält der Erste Bürgermeister 639,11 Euro monatlich als Aufwandsentschädigung.

 

 

Stand: Juni 2011

Drucken